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Wachstumschancengesetz: Steuerregeln machen Rürup-Rente attraktiver

München, 27.3.2024 | 17:11 | mst

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung hat positive Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Die Steuerlast für Rentner sinkt – auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren.

Laptop mit Sparschwein und GeldmünzenLaptop mit Sparschwein und Geld: Mit Beiträgen zu einer Rürup-Rente lassen sich Steuern sparen.
Durch das jüngst vom Bundesrat beschlossene Wachstumschancengesetz sinkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher, die mit einer Rürup-Rente für das Alter vorsorgen, profitieren von den neuen Regeln. Darauf weist Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IFVP), in einem Gastbeitrag für die Website von Pfefferminzia hin.
 
Nach den beschlossenen Regeln sollen Renten der ersten Schicht, zu der neben der gesetzlichen Rente auch die Rürup-Rente zählt, erst ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden. Dafür steigt der Besteuerungsanteil ab 2023 nur noch in Schritten von 0,5 Prozentpunkten an. Bisher war vorgesehen, dass die Renten bereits im Jahr 2040 zu 100 Prozent steuerlich belastet werden.

Besteuerungsanteil bestimmt lebenslangen Freibetrag

Hauer hebt hervor, dass der Besteuerungsanteil zu Rentenbeginn den steuerlichen Freibetrag bestimmt – und dies lebenslang. Wer etwa im Jahr 2038 in Rente geht, muss künftig 90 Prozent seiner Rente versteuern. Der absolute Betrag, der sich aus den restlichen zehn Prozent ergibt, bleibt lebenslang steuerfrei, so Hauer. Nach der alten Regelung hätte der Rentner nur zwei Prozent seiner Rente ohne Steuerabzüge bezogen.
 
Da zudem die Beiträge zu einer Rürup-Rente seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden können, ergebe sich eine beachtliche Nachsteuerrendite.
 
Das Wachstumschancengesetz wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die steuerlichen Regeln gelten rückwirkend ab dem Jahr 2023.

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